Häufig gestellte Fragen
Sie haben keine Ahnung von Autos und dem Ablauf meiner Arbeit? Kein Problem! Hier finden sie auf nahezu jeder ihrer Fragen die passende Antwort.
Allgemeine Fragen
Die Entsorgung ihres Fahrzeuges machen wir, die Autoverwertung Willführ, als
zertifizierter Verwertungsbetrieb in Offenbach am Main.
Ein Verwertungsnachweis ist ein Entsorgungsdokument, welches nur ein zertifizierter Autoverwerter ausfüllen darf. Dies zeigt der Zulassungsbehörde an, dass ihr Fahrzeug fachgerecht und umweltschonend entsorgt wird.
Wenn sie ihr Auto abmelden möchten, dann belegt ein Verwertungsnachweis eine ordnungsgemäße Verschrottung ihres Fahrzeuges. Somit kann die zuständige Zulassungsbehörde die Abmeldung ihres Fahrzeuges durchführen und sicher sein, dass diese von einer verifizierten Autoverwertung durchgeführt wurde.
Eine Verschrottung ohne Fahrzeugbrief ist in keinem Fall möglich. Ein Fahrzeugbrief oder auch „Zulassungsbescheinigung Teil II“ genannt ist eine amtliche Urkunde, die ihr Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulässt. Wenn sie ihr Fahrzeug verschrotten lassen und dieses demnach aus dem Straßenverkehr gezogen wird, ist eine Verschrottung ohne Fahrzeugbrief unmöglich.
Den Verwertungsnachweis müssen sie bei der Abmeldung ihres Fahrzeuges der zuständigen Zulassungsbehörde vorzeigen, um eine fachgerechte Verschrottung nachweisen zu können. Sie sind dazu verpflichtet den Verwertungsnachweis mindestens 18 Monate nach Ausstellung aufzuheben. Wenn wir als Autoverwertung die Abmeldung ihres Autos übernehmen, dann bekommen sie von uns selbstverständlich den Nachweis per Post zugestellt.
Der Fahrzeugbrief wird von dem Verwerter nach Annahme ihres Fahrzeuges sicher verwahrt. Falls sie jedoch die Abmeldung ihres Autos selbstständig durchführen, dann sind sie dazu verpflichtet den Fahrzeugbrief („Zulassungsbescheinigung Teil II“) nach Aufsuchen der Zulassungsbehörde uns per Post zukommen zu lassen.
Bei der Verschrottung von Autos werden noch verwendbare Teile ausgebaut und zum Wiederverkauf angeboten und demnach recycelt. Somit findet ein gebrauchtes Teil ihres Fahrzeuges möglicherweise eine Wiederverwendung in einem anderen Fahrzeug. Die restlichen Metalle aus den Altautos haben den höchsten Anteil am werkstofflichen Recycling. Demnach werden sie zu 98 % zurückgewonnen und recycelt.
Es ist notwendig ihr PKW zu verschrotten, da es umweltschädliche Bauteile und Schadstoffe enthält, die der Umwelt bei schlechtem Umgang schaden. Umso wichtiger ist es, dass sie das Auto umweltfreundlich durch einen zertifizierten Betrieb entsorgen lassen.
Somit ermöglichen sie uns wertvolle Rohstoffe, wie Stahl, Glas, Leicht- und Edelmetalle recyceln zu können.
Nur ein zertifizierter Verwertungsbetrieb kann ihnen einen fachgerechten und umweltbewussten Umgang mit ihrem Fahrzeug garantieren.
Um ihr Auto bei uns verschrotten zu lassen, bringen sie dieses entweder selbstständig zu uns in den Lämmerspielerweg 154 oder wir holen dieses für sie kostenlos ab.
Ablauf zur Autoverwertung
Wenn sie bei der Autoverwertung Willführ ihr Auto verschrotten lassen, geschieht dies ganz kostenlos! Auch für die Abholung ihres Autos fallen keine weiteren Gebühren an.
Was spielen sie für eine Rolle in dem Prozess der Verschrottung? Telefonisch geben sie unseren Mitarbeitern bitte die Daten ihres Fahrzeuges durch. Darunter fällt das Baujahr, das Modell und in welcher Verfassung sich ihr Fahrzeug befindet. Dann können sie frei entscheiden, ob sie eine Abholung des Fahrzeuges wünschen oder dies lieber selbst vorbeibringen möchten. In beiden Fällen jedoch sollten sie am Tag der Verschrottung den Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, die Autoschilder sowie ihren Personalausweis mit sich führen. Sollten Sie nicht der Besitzer des Fahrzeuges sein und eine Verschrottung im Namen des Halters durchführen, dann benötigen wir soeben eine Vollmacht. Der nächste Schritt wäre dann die Entfernung der Autoschilder und die Ausfüllung des Verwertungsnachweises anhand ihres Fahrzeugscheins. Dies wird von unseren Mitarbeitern durchgeführt. Den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief behalten wir, während sie im Gegenzug von uns den Verwertungsnachweis erhalten, falls sie ihr Auto selbst abmelden.
Einen Verwertungsnachweis erhalten sie nach der Übergabe des Fahrzeuges. Dies geschieht entweder direkt am Ort der Abholung oder bei uns vor Ort im Lämmerspielerweg 154. Sie müssen lediglich ihren Fahrzeugschein bereithalten, damit es uns möglich gemacht wird den Verwertungsnachweis ordnungsgemäß für sie auszufüllen. Ihr Fahrzeug muss dafür in keiner bestimmten Verfassung sein. Jetzt ist es ihnen möglich mit dem Verwertungsnachweis zur Zulassungsbehörde zu gehen, um ihr Auto abzumelden oder sie entscheiden sich dazu uns die Abmeldung ihres Fahrzeuges zu überlassen.
Für eine Verschrottung ihres Fahrzeuges benötigen sie lediglich den Fahrzeugschein auch „Zulassungsbescheinigung Teil I“ genannt und den Fahrzeugbrief, welcher der „Zulassungsbescheinigung Teil II“ zugeordnet wird. Anhand dessen ist es uns möglich ihnen einen Verwertungsnachweis auszustellen, den sie wiederrum neben ihren Nummernschildern (Kennzeichen) für die Abmeldung ihres Autos bei der Zulassungsbehörde benötigen. Falls sie die die Verschrottung im Namen des Halters durchführen, benötigen wir ebenfalls eine Vollmacht, um dies ordnungsgemäß durchführen zu können.
Um eine Abmeldung auf der Zulassungsbehörde durchführen zu können müssen sie nicht Halter des Fahrzeuges sein. Demnach kann diese sowohl von unserem Betrieb, der Autoverwertung Willführ, kostenlos für sie übernommen werden oder sie melden ihr Auto selbstständig bei der verantwortlichen Zulassungsbehörde ab.
Eine Autoverwertung kann nur durch einen zertifiziertem Fachbetrieb durchgeführt werden. Somit garantieren wir Ihnen als Betrieb einen fachgerechten und umweltbewussten Umgang mit ihrem Fahrzeug. Im Gegenzug erhalten sie von uns einen gesetzlichen Verwertungsnachweis um eine Abmeldung ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde durchführen zu können.
Ihr Auto können sie bei uns kostenlos abmelden lassen. Von der Abholung ihres Autos, der Ausstellung des gesetzlichen Verwertungsnachweises bis hin zur Abmeldung bei der Zulassungsbehörde verlangen wir keinerlei Gebühren von Ihnen.